Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit einer Reihe von Strafvorschriften, die wirtschaftliches Handeln regulieren. Dabei handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die aus verschiedenen Rechtsbereichen zusammengesetzt ist und sich nicht durch eine explizite gesetzliche Definition auszeichnet.
Insbesondere stehen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts häufig Delikte wie Betrug und Untreue im Zentrum der Ermittlungen. Während Betrug sich oft auf Bereiche wie Einkauf, Verkauf oder Abrechnung bezieht, konfrontiert der Vorwurf der Untreue vor allem Geschäftsführer und Vorstände mit der Anschuldigung, durch pflichtwidriges Verhalten dem Unternehmen geschadet zu haben. Das Gesetz gibt hierzu zwar gewisse Rahmenbedingungen vor, diese sind jedoch oft vage formuliert, was die Abgrenzung zwischen risikobehaftetem wirtschaftlichen Handeln und strafbaren Verhalten erschwert.
Ein weiteres heikles Gebiet im Wirtschaftsstrafrecht ist die Korruption. Sie bezeichnet den Missbrauch einer Machtposition, wodurch sich der Täter unrechtmäßige Vorteile verschaffen kann. Die Auswirkungen von Korruptionsvorwürfen auf Unternehmen können gravierend sein – sowohl in Form von Bußgeldern als auch in Bezug auf den Ruf des Unternehmens. Gerade in unserer digitalen Ära können solche Vorwürfe rasch zu einem erheblichen Imageschaden führen. Rechtsanwalt Michael Tusch, Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover, bietet Unternehmen hierbei umfassende Beratung und Unterstützung an, um individuelle Verteidigungsstrategien gegen solche Vorwürfe zu entwickeln.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das Unternehmen und ihre Verantwortlichen vor erhebliche Herausforderungen stellen kann. Die frühzeitige und kompetente Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Herrn Michael Tusch aus Hannover ist daher unerlässlich, um Risiken zu minimieren und sich effektiv gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr zu setzen.