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Steuerstrafrecht Hannover

Das Steuerstrafrecht Hannover bildet eine weitere wichtige Unterkategorie des Strafrechts und befasst sich mit Sanktionen bei Verstößen gegen das deutsche Steuergesetz. Einen der Kernpunkte des Steuerstrafrechts bildet insbesondere das Thema Steuerhinterziehung. Jeder, der bei einer Steuererklärung unrichtige oder sogar vorsätzlich falsche Angaben macht, läuft Gefahr sich der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Straftaten in Bezug auf das Steuerrecht sind in der Abgabenordnung geregelt. Die genannte Steuerhinterziehung fällt dabei unter § 370 und unterscheidet sich von der so genannten leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 380 der Abgabenordnung). Letztere wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, sodass die Chance besteht, lediglich mit einer moderaten Geldbuße zu rechnen. Andere Verstöße können hingegen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen!

Die besondere Schwierigkeit liegt zunächst in der Abgrenzung zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit, da die Übergänge unscharf sind. Es ist daher unabdingbar im Steuerstrafrecht einen Anwalt, wie z. B. Herrn Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannover, zu beauftragen.

Konsequenzen der Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht

Der Begriff der Steuerhinterziehung dürfte einen der geläufigsten des Steuerstrafrechts darstellen. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Bei Strafsachen im Rahmen des Steuerstrafrechts, ist das Hinzuziehen eines erfahrenen Anwalts – wie z. B. Herrn Michael Tusch als Fachanwalt für Strafrecht – wichtig, insbesondere wenn es um hohe Geldbeträge geht. Bei Steuerhinterziehung im Millionenbereich ist die Strafaussetzung zur Bewährung nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich!

Der Straftatbestand einer Steuerhinterziehung kann auf unterschiedliche Arten erfüllt werden. Wer beispielsweise die Finanzbehörden über steuerliche Tatsachen nicht aufklärt, macht sich durch Unterlassung strafbar. Ebenso problematisch ist die (bewusste) Angabe von falschen oder unvollständigen Informationen.

Die Beamten der Steuerfahndung haben weitreichende hoheitliche Befugnisse und detaillierten Zugriff auf die Daten des Steuerpflichtigen. Um diesen Kontrahenten auf Augenhöhe begegnen zu können, ist die Hilfe eines im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalts unerlässlich. Der Hannoveraner Anwalt Herr Michael Tusch ist durch seine Spezialisierung im Bereich des Strafrechts der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung des Strafvorwurfes und Ausarbeitung einer standfesten Verteidigungsstrategie geht.

Die Selbstanzeige kann eine Strafbefreiung ermöglichen

Ein weiterer wichtiger Begriff im Bereich des Steuerstrafrechts ist der, der sog. Selbstanzeige. Es handelt sich dabei nicht um eine Anzeige in diesem Sinne, sondern um ein formloses Anschreiben an das Finanzamt mit welchem der Steuerzahler falsche Angaben berichtigt, noch ausstehende Steuern zahlt und so ggf. einer Strafbefreiung entgegen sehen kann.

Fachanwalt für Strafrecht Herr Michael Tusch weist allerdings darauf hin, dass das Aufsetzen einer Selbstanzeige mit der nötigen Sorgfalt angegangen werden sollte. Wer bei der Selbstanzeige Fehler macht oder sie zu spät einreicht, verspielt sich seine Chancen auf die eigentlich angestrebte Strafbefreiung. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass auch zu spätes agieren eine Strafbefreiung verhindern kann, sofern die Steuerbehörden bereits Ermittlungen eingeleitet haben.

Nach Einreichung der Selbstanzeige wird im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens die Wirksamkeit derselben durch die Finanzverwaltung geprüft. Das jeweils zuständige Finanzamt erlässt auf Basis der nachgereichten Erklärung zu den Einkünften neue Steuerbescheide mit einer Frist, in welcher die nachzuzahlenden Steuern zu entrichten sind. Rechtsanwalt Tusch aus Hannover weist darauf hin, dass diese Frist unbedingt einzuhalten ist! Ist die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die eingereichte Selbstanzeige fehlerfrei und wirksam ist, wird das Steuerstrafverfahren eingestellt und der temporäre Steuersünder gilt nicht als vorbestraft.

Steuerrechtliche Sicherheit bei der Betriebsprüfung

Durch die in den vergangenen Jahren immer stärker gewordene Digitalisierung und einer einhergehenden Verlagerung zu elektronischer Buchführung, soll nicht nur den Steuerzahlern das Leben vereinfachen, sondern ermöglicht auch den Finanzämtern eine bequemere Analyse der Buchführungsdaten. Mitunter kommt es – so Strafrecht-Anwalt Herr Tusch aus Hannover – bei der Auswertung der Buchführung, meist im Rahmen einer Betriebsprüfung, zur Einleitung eines Strafverfahrens mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. In solchen Fällen ist es anzuraten, einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Mitunter kann es vorkommen, dass die Betriebsprüfer während ihrer Arbeit den Verdacht erheben, das Unternehmen könnte Steuern hinterzogen haben. Um diesem Verdacht auf den Grund zu gehen, wird zumeist die Steuerfahndung eingeschaltet. Um solche Überraschungen bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden, kann Fachanwalt für Strafrecht Herr Michael Tusch aus Hannover Betriebe unterstützen und mögliche steuerrechtliche Risikopotentiale aufdecken.

Es besteht ferner die Chance, dass einzelne Fälle bereits verjährt sind, auf der anderen Seite kann auch eine strafbefreiende Selbstanzeige nützlich sein. Durch die Komplexität des Steuerrechts existieren viele gefährliche Fallstricke für Unternehmen, die existenzgefährdende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer sich mit Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts das Bedrohungspotential bewusst macht, braucht sich vor der nächsten Betriebsprüfung nicht zu sorgen.

 
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